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abbruch-fahrzeuge

Garantiebestimmungen


Die Verkäuferin leistet während sechs Monaten oder für 6’500 km je nachdem was vorher eintritt, folgende Garantie:

Die Autoverwertungs AG Rupp gewährt eine reine Materialgarantie, d.h. wir garantieren maximal bis zum bezahlten Betrag. Rückerstattung des Preises oder Ersatzlieferung, gegen Rückgabe des Kaufgegenstandes bei Mängeln, nach Wahl der Verkäuferin. Garantie wird nur gewährt bei Vorweisung der Originalquittung und nach vorgängiger Absprache der Verkäuferin. Es werden keinerlei Arbeitskosten übernommen.

Wandelung und Minderung werden ausgeschlossen. Die Garantie gilt in der Schweiz.

Die Garantie beginnt mit dem Tag der Übernahme des Teils durch den Käufer und bezieht sich ausschliesslich auf folgende Teile:

Motoren:

- Kolben

- Lager

- Ölverlust oder Verbrauch über Norm

- Kopf- und Blockrisse

- Schlechte Kompression

- Nockenwelle und Ventile (nicht bei einzelnen Zylinderköpfen)

Getriebe:

- Synchronringe

- Gangspringen

- Lager

Automaten:

- Automat ohne Wandler

Differential:

- Tellerrad / Pignon

- Übermässige Geräusche

Elektroteile:

- Verschleissteile

 

Keine Garantie und kein Rückgaberecht:

 

- sämtliche Elektronikteile werden ohne jede Gewähr geliefert

- wenn das Ersatzteil zerlegt oder geöffnet wurde

- bei unfachmännischem Einbau (Einbau nur von Fachwerkstätten)

- für Folgeschäden

- für Schäden aus Renneinsätzen

- für Schäden durch Veränderung der ursprünglichen Konstruktion des Teils oder Autos

- für Ersatzteile für die ein Dritter als Hersteller, Lieferant oder aus anderweitiger Garantiezusage eintritt oder einzutreten hat

- wenn beim Einbau des garantierten Gebrauchtteils die Betriebsstoffe, Simmerringe, Rotationsdichtungen, Filter, Zahnriemen und/oder Steuerriemen nicht erneuert wurden

- für Schäden die durch Verwendung ungeeigneter Schmier- und Betriebsstoffe, Ölmangel oder Überhitzung entstehen

- auf sämtliche Unfall-Fahrzeuge

- korrekt gelieferte und passende Teile können grundsätzlich nicht retourniert werden

 

Eine Rückgabe der Teile aus anderen Gründen ist nur durch vorherige Absprache und im Einverständnis der Verkäuferin innert fünf Tagen möglich. Ein Unkostenbeitrag von 20% des Nettorechnungsbetrages wird in jedem Fall verrechnet. Bei Retouren von Steuergeräten und Katalysatoren belasten wir zusätzlich sFr. 70.—. Jede weitergehende Haftung ist ausgeschlossen, insbesondere jede Haftung für Mangelfolgeschäden, Rechtsgewährleistung etc.

Im Schadenfall ist der Einbaubeleg einer Fachwerkstatt oder Fachperson mit den Fahrzeugangaben, Kilometerstand bei Einbau und Kilometerstand beim Schadenseintritt vorzulegen.

Der Garantienehmer hat Schadenminderungspflicht. Der Käufer nimmt zur Kenntnis, dass der Kaufgegenstand aus einem Abbruchfahrzeug oder Unfallwagen stammen kann und akzeptiert die Garantiebestimmungen der Verkäuferin.

Für Streitigkeiten aus diesem Kauf anerkennt der Käufer ausdrücklich und unter Verzicht auf seinem Wohnsitz-Gerichtsstand die Zuständigkeit der ordentlichen Gerichte der Verkäuferin.

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